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AGB

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Unternehmen, Selbständige und Agenturen (nachfolgend „Werbekunde"), die über einen Werbe-Marktplatz (nachfolgend „Marktplatz"), etwa regiowerber.ch, Werbung auf Bildschirmen buchen. Herausgeber dieser AGB ist der Betreiber der gebuchten Bildschirme (nachfolgend „Betreiber"). Er ist Vertragspartner des Werbekunden für die Werbung auf seinen Bildschirmen. Name und Adresse des Betreibers nennt der Marktplatz bei der Buchung, und sie stehen auf jeder seiner Rechnungen. Abweichende Bedingungen des Werbekunden gelten nur, soweit der Betreiber ihnen schriftlich zustimmt. Der Marktplatz richtet sich an Geschäftskunden und nimmt keine Buchungen von Konsumentinnen und Konsumenten entgegen.

Weicht ein Einzelvertrag oder eine schriftliche Offerte von diesen AGB ab, so geht er ihnen vor.

Rolle des Marktplatzes

Den Marktplatz betreibt die Betreiberin des Marktplatzes (für regiowerber.ch die Quartiero GmbH); die technische Plattform dahinter stellt die K-I-Soft IT&Holding GmbH bereit (nachfolgend „Plattform"). Über den Marktplatz findet der Werbekunde die Bildschirme verschiedener Betreiber, verwaltet seine Sujets und Kampagnen und bucht. Die Betreiberin des Marktplatzes vermittelt die Buchung; die Plattform führt sie technisch aus. Vertragspartner für die Werbung auf einem Bildschirm ist der Betreiber dieses Bildschirms. Für Konto und Werbeportal gelten diese AGB.

Bucht der Werbekunde Bildschirme mehrerer Betreiber, so schliesst er mit jedem dieser Betreiber einen eigenen Vertrag nach dessen AGB.

Begriffe

  • Werbeportal: die Weboberfläche des Marktplatzes, in welcher der Werbekunde seine Werbeinhalte und Kampagnen verwaltet und bucht.
  • Standort: ein Bildschirm des Betreibers an einem bestimmten Ort, in einem Treppenhaus oder an einem öffentlich zugänglichen Ort, auf dem Werbung gebucht werden kann.
  • Sujet: ein einzelner Werbeinhalt, etwa ein Bild oder ein Video.
  • Kampagne: die Zusammenstellung von Sujets, gewählten Standorten und Zeitplan.
  • Tagespreis: der Preis, den ein Sujet an einem Tag auf einem Standort kostet.

Vertragsschluss

Der Werbekunde nimmt diese AGB an, bevor er eine Kampagne aktiviert, die auf Bildschirmen des Betreibers läuft; ohne diese Zustimmung lässt das Werbeportal die Aktivierung nicht zu. Eine Buchung beim Betreiber kommt zustande, sobald der Werbekunde eine solche Kampagne im Werbeportal aktiviert. Auf den Bildschirmen des Betreibers ausgespielt wird sie, sobald der Betreiber alle ihre eingeschalteten Sujets freigegeben hat.

Leistungen des Betreibers

Der Betreiber spielt freigegebene Sujets auf den gewählten Standorten im gebuchten Zeitraum aus; dafür nutzt er das Werbeportal und die Plattform. Die Bildschirme stehen in Liegenschaften und an Orten Dritter; der Betreiber nutzt sie auf Grund von Vereinbarungen mit deren Eigentümerinnen oder Verwaltungen.

Auf den Bildschirmen laufen neben der Werbung weitere Inhalte, in Treppenhäusern insbesondere Mitteilungen der Hausverwaltung. Wie viel Anteil ein Sujet an der Ausspielzeit eines Standorts erhält, hängt von der Zahl der dort laufenden Inhalte ab und ist nicht zugesichert.

Werbeportal und Plattform werden weiterentwickelt. Einzelne Funktionen dürfen angepasst, ergänzt oder ersetzt werden, solange der vereinbarte Leistungsumfang im Kern erhalten bleibt.

Angaben zu den Standorten

Adresse, Lage, Beschreibung und Bilder eines Standorts dienen der Auswahl. Beschreibungen und Bilder stammen von den Eigentümerinnen der Standorte; der Betreiber prüft sie nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Eigentümerin eines Standorts kann der Verwendung ihrer Bilder jederzeit schriftlich widersprechen, worauf die Bilder dieses Standorts nicht mehr angezeigt werden. Zeigt ein Bild eine Person oder etwas anderes, das eine betroffene Person betrifft, entfernt der Betreiber es auf eine Nachricht hin.

Ein Standort kann aus dem Angebot fallen, etwa wenn die Eigentümerin die Werbung dort beendet oder der Bildschirm abgebaut wird. Für bereits gelaufene Tage bleibt der Tagespreis geschuldet; für die Zeit danach wird der Standort nicht mehr verrechnet.

Konto

Das Konto des Werbekunden besteht auf dem Marktplatz. Der Werbekunde hält seine Zugangsdaten geheim und meldet einen Verdacht auf Missbrauch ohne Verzug. Er sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen seines Betriebs auf das Konto zugreifen, und hält seine Angaben aktuell, insbesondere die Rechnungsangaben, an die der Betreiber seine Rechnungen stellt.

Werbeinhalte und Verantwortung

Der Werbekunde ist für seine Sujets verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über die nötigen Rechte verfügt, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, und dass die Sujets weder gegen das Gesetz noch gegen Rechte Dritter verstossen. Wird der Betreiber wegen eines Sujets von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Werbekunde ihn davon frei, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.

Soweit Sujets Personendaten enthalten, bearbeitet der Betreiber diese im Auftrag des Werbekunden. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

Prüfung und Freigabe

Der Betreiber prüft jedes eingereichte Sujet, bevor es auf seinen Bildschirmen ausgespielt wird. Er prüft eingereichte Sujets zügig. Die Prüfung ist für jedes Sujet Pflicht und Voraussetzung jeder Ausspielung, und sie ist für den Werbekunden kostenlos. Eine Kampagne läuft auf den Bildschirmen des Betreibers, sobald sie aktiv ist und der Betreiber alle ihre eingeschalteten Sujets freigegeben hat. Auf eine Freigabe besteht kein Anspruch.

Die Prüfung gilt auch für ein geändertes Sujet. Tauscht der Werbekunde ein Sujet während der Laufzeit aus oder ändert er es inhaltlich, so reicht er es erneut zur Prüfung ein. Bis zur Freigabe läuft es auf den Bildschirmen des Betreibers nicht.

Läuft eine Kampagne auf Bildschirmen mehrerer Betreiber, so entscheidet jeder Betreiber für seine eigenen Bildschirme. Ein Sujet kann darum bei einem Betreiber laufen, während es bei einem anderen noch geprüft wird oder abgelehnt ist. Die Freigabe eines Betreibers gilt nicht für die Bildschirme eines anderen.

Der Betreiber darf ein Sujet ablehnen oder eine laufende Kampagne auf seinen Bildschirmen anhalten, wenn sie gegen diese AGB oder das Gesetz verstösst oder wenn die Eigentümerin eines Standorts begründet Einspruch erhebt. Verstösst ein Sujet gegen das Gesetz oder gegen die Regeln zu unzulässigen Werbeinhalten, darf auch die Plattform es ablehnen oder anhalten. Eine Freigabe entlastet den Werbekunden nicht von seiner Verantwortung für den Inhalt.

Unzulässige Werbeinhalte

Die Bildschirme stehen an Orten des Alltags, die auch Kinder sehen. Deshalb sind insbesondere ausgeschlossen: Werbung mit rechtswidrigem, irreführendem oder unlauterem Inhalt im Sinne des UWG, politische und religiöse Werbung, pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder jugendgefährdende Inhalte, Werbung für Tabakwaren, Suchtmittel und Glücksspiel sowie unzulässige Heilversprechen. Ebenso ausgeschlossen ist Werbung, welche das Ansehen eines Standorts, seiner Bewohnerschaft oder seiner Eigentümerin beeinträchtigt. Für Produkte mit gesetzlichen Werbebeschränkungen, etwa Alkohol oder Arzneimittel, gelten die jeweiligen Vorgaben.

Technische Gründe für eine Ablehnung

Der Betreiber darf ein Sujet auch aus technischen Gründen ablehnen, insbesondere wenn:

  • sich die Datei nicht abspielen oder anzeigen lässt;
  • das Sujet länger ist als die im Werbeportal genannte Höchstdauer;
  • das Sujet Dateien oder Adressen ausserhalb der Mediathek des Werbekunden im Werbeportal lädt;
  • sein Text auf dem Bildschirm nicht lesbar ist, etwa weil die Schrift zu klein oder der Kontrast zu gering ist;
  • ein QR-Code auf eine Seite führt, die nicht erreichbar ist, oder auf eine andere Seite als die, welche das Sujet nennt;
  • das Sujet Bedienelemente oder Hinweise des Bildschirms nachahmt.

Legt ein Standort eine kürzere Höchstdauer fest, wird ein längeres Sujet dort nach dieser Dauer gekürzt und nicht abgelehnt. Die Kürzung ist im Nachweis der Kampagne ausgewiesen.

Preise

Werbung wird je Sujet, je Standort und je Tag verrechnet. Massgebend ist der Tagespreis, den der Betreiber für den Standort festlegt und der am jeweiligen Ausspieltag gilt; das Werbeportal zeigt ihn bei der Auswahl und in der Buchungsübersicht an. Der Betreiber kann den Tagespreis eines Standorts ändern. Ein neuer Tagespreis gilt ab dem Ersten eines Monats, den der Betreiber beim Eintragen festlegt. Werbekunden mit einer Kampagne auf diesem Standort informiert der Betreiber vor dem Beginn des neuen Tagespreises. Der Werbekunde kann die Kampagne jederzeit anhalten. Für ein Video kommt ein Aufpreis hinzu, den das Werbeportal ebenfalls ausweist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.

Abrechnung nach Betriebstagen

Verrechnet wird jeder gebuchte Tag, an dem der Bildschirm des Standorts in Betrieb war. Gebucht ist ein Tag für ein Sujet und einen Standort, wenn die Kampagne an diesem Tag lief, das Sujet eingeschaltet und vom Betreiber freigegeben war und der Standort zur Kampagne gehört.

Ein Bildschirm war an einem Tag in Betrieb, wenn er am Standort angeschlossen war und eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die Betriebszeiten des Standorts, also die Zeiten, in denen der Bildschirm eingeschaltet ist, sahen an diesem Tag mindestens eine Zeitspanne vor.
  • Der Bildschirm hat an diesem Tag am Standort eine Bewegung oder eine Berührung gezählt.

Ob an einem solchen Tag jemand vor dem Bildschirm stand, spielt für die Verrechnung keine Rolle. Eine vorübergehende Störung innerhalb der Betriebszeiten, etwa ein Unterbruch der Internetverbindung, mindert den Tagespreis nicht.

Nicht verrechnet wird ein Tag insbesondere, wenn am Standort an diesem Tag kein Bildschirm angeschlossen war, etwa weil er abgebaut oder noch nicht montiert ist, oder wenn der Bildschirm nach den Betriebszeiten den ganzen Tag ausgeschaltet blieb und an diesem Tag nichts gezählt hat. Ebenso entsteht kein Betrag für einen Tag, an dem der Standort nicht für Werbung zur Verfügung stand.

Der Betreiber sichert keine bestimmte Reichweite, Zahl von Berührungen oder Werbewirkung zu. Bewegungen und Berührungen werden anonym gezählt, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben.

Rechnung und Zahlung

Der Betreiber stellt die verrechneten Tage auf seinen Bildschirmen monatlich nach Ablauf des Kalendermonats in Rechnung. Läuft eine Kampagne auf Bildschirmen mehrerer Betreiber, erhält der Werbekunde von jedem Betreiber eine eigene Rechnung über dessen Bildschirme. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das Konto zahlbar, das auf der Rechnung steht.

Bei Zahlungsverzug darf der Betreiber nach vorheriger Mahnung die Ausspielung aller Kampagnen des Werbekunden auf seinen Bildschirmen aussetzen; fällige Forderungen bleiben geschuldet. Die Aussetzung hebt der Betreiber auf, der Eingang der Zahlung allein genügt dafür nicht. Auf den Bildschirmen anderer Betreiber läuft die Werbung weiter.

Der Werbekunde wählt als Zahlungsart die Rechnung oder, soweit der Betreiber es anbietet, ein hinterlegtes Zahlungsmittel (Karte oder TWINT über die wallee AG). Die Zahlung auf Rechnung setzt vollständige Rechnungsangaben im Werbeportal voraus. Bei einem hinterlegten Zahlungsmittel wird der Betrag bei Ausstellung der Rechnung belastet, und die Rechnung geht dem Werbekunden zusätzlich zu.

Der Werbekunde kann seine Wahl der Zahlungsart jederzeit zurücknehmen; die hinterlegten Zahlungsdaten werden dann gelöscht. Bis zu einer neuen Wahl werden seine Kampagnen nicht ausgespielt. Bereits ausgestellte Rechnungen bleiben geschuldet.

Dauer und Beendigung

Eine Kampagne läuft im gewählten Zeitraum. Der Werbekunde kann sie jederzeit im Werbeportal anhalten oder einzelne Sujets ausschalten; danach entstehen für diese Kampagne keine weiteren Tagespreise. Für die Tage bis dahin gilt der Abschnitt „Abrechnung nach Betriebstagen".

Der Werbekunde kann den Vertrag mit dem Betreiber jederzeit beenden, indem er seine Kampagnen auf dessen Bildschirmen beendet; mit der Auflösung seines Kontos auf dem Marktplatz endet der Vertrag ebenfalls. Der Betreiber kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei wiederholtem Verstoss gegen die Regeln zu unzulässigen Werbeinhalten.

Verfügbarkeit und Haftung

Der Betreiber betreibt die Ausspielung auf seinen Bildschirmen mit angemessener Sorgfalt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Werbeportal, Plattform und Bildschirmen ist nicht zugesichert, insbesondere bei Wartung, Störungen bei Vorleistern, Stromausfällen oder Unterbrüchen der Internetverbindung an einem Standort.

Der Betreiber haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, ebenso die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.

Rechte an Werbeportal und Sujets

Die Marke des Marktplatzes steht seiner Betreiberin zu; Werbeportal und Software stehen der Plattform oder ihren Lizenzgebern zu. Der Werbekunde darf das Werbeportal nutzen, soweit er es für seine Sujets, Kampagnen und Buchungen braucht. An seinen Sujets behält der Werbekunde seine Rechte. Er räumt dem Betreiber und der Plattform die Nutzung ein, die für Prüfung, Speicherung und Ausspielung nötig ist.

Höhere Gewalt

Ereignisse, welche der Betreiber nicht zu vertreten hat und welche die Ausspielung verunmöglichen oder erheblich erschweren, befreien ihn für deren Dauer von der Leistungspflicht. Dazu zählen etwa Naturereignisse, Stromausfälle, Störungen von Netzen, behördliche Massnahmen und Arbeitskämpfe.

Änderungen dieser AGB

Der Betreiber darf diese AGB anpassen, wenn sich Leistungen, Betrieb oder rechtliche Vorgaben ändern. Er informiert den Werbekunden vorgängig über wesentliche Änderungen. Mitteilungen zu Vertrag und Betrieb, auch über eine Änderung dieser AGB, gehen per E-Mail an die Inhaberinnen, Inhaber und Administratoren seiner Organisation, wie sie im Werbeportal eingetragen sind; eine Frist läuft ab dem Versand dieser Mitteilung. Widerspricht der Werbekunde nicht innert der mitgeteilten Frist und nutzt er das Werbeportal weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Datenschutz

Wie Personendaten auf dem Marktplatz bearbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung. Für die Bearbeitung im Auftrag des Werbekunden gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag des Betreibers.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers.

Version v1, Stand Oktober 2026

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